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   FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04   

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https://dejure.org/2005,13595
FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04 (https://dejure.org/2005,13595)
FG Thüringen, Entscheidung vom 12.12.2005 - IV 1190/04 (https://dejure.org/2005,13595)
FG Thüringen, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - IV 1190/04 (https://dejure.org/2005,13595)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines schuldrechtlichen Wohnrechts; Berechtigung zur Inanspruchnahme von Eigenheimzulage bei vorzeitiger Beendigung des Wohnrechts durch den Begünstigten; Begründung wirtschaftlichen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EigZulG § 2 Abs. 1 S. 1; ; EigZulG § 4 S. 2; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1; ; WEG § 31; ; AO § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten aufgrund eines schuldrechtlichen Wohnrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten aufgrund eines schuldrechtlichen Wohnrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 869
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden ist bei einem Rechtsgeschäft zwischen einander nahe stehenden Personen mit dem Ziel der Nutzungsübertragung an einem Gebäudeteil grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn demjenigen, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut ausübt - hier dem Kläger -, auf Grund eindeutiger, d. h. überprüfbarer und im voraus getroffener, Abmachungen mit den zivilrechtlichen Eigentümern - hier den Eltern des Klägers - eine Stellung eingeräumt wird, auf Grund derer er diese für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann (Urteil des BFH vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97, BFHE 182, 104).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (Urteile des BFH vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97, vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306).

  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Denn er ist lediglich befugt, eine fremde Sache zu nutzen, nicht aber wie ein Eigentümer mit der Sache nach Belieben zu verfahren (Urteile des BFH vom 12. April 2000 X R 20/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 9, und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175).

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (Urteile des BFH vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97, vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306).

  • FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00

    Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Es handelt sich um einen Typusbegriff, für dessen Umschreibung die Rechtsprechung zum Bewertungsrecht herangezogen werden kann; die Beurteilung im Einheitswertbescheid ist dabei jedoch grundsätzlich ohne Bedeutung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 187, 445, Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 6. November 2002 - 5 K 217/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 284).

    Dies ist zum einen durch die Errichtung eines Neubaues möglich, zum anderen durch den Umbau eines bereits bestehenden Gebäudes oder auch durch den Anbau einer (abgeschlossenen) Wohnung an ein bereits bestehendes Gebäude unter Einbeziehung vorhandener Altbausubstanz (bestehender Räumlichkeiten - Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2003, 284).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Das wird angenommen, wenn der Nutzungsberechtigte, der die Kosten für die Wohnung getragen hat, auf Grund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft - unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers - innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist (Urteile des BFH vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, und vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Wegen der Verpflichtung zum Wertersatz kann der Eigentümer über sein Eigentum wirtschaftlich nicht verfügen (vgl. Urteil des BFH vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281).
  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Es handelt sich um einen Typusbegriff, für dessen Umschreibung die Rechtsprechung zum Bewertungsrecht herangezogen werden kann; die Beurteilung im Einheitswertbescheid ist dabei jedoch grundsätzlich ohne Bedeutung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 187, 445, Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 6. November 2002 - 5 K 217/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 284).
  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Die Herstellung einer Wohnung bedeutet, dass eine bautechnisch neue, bisher nicht vorhandene Wohnung geschaffen wird (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 102/95, BStBl II 1998, 92).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Aber auch ein eigentumsähnlich ausgestaltetes Dauerwohnrecht im Sinne der §§ 31 ff WEG ist nach der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt (Urteil des BFH vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (Urteile des BFH vom 27. November 1996 X R 92/92, BStBl II 1998, 97, vom 12. April 2000 X R 20/99, BFH/NV 2001, 9, und vom 18. September 2003 X R 21/01, BFH/NV 2004, 306).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Auszug aus FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
    Das wird angenommen, wenn der Nutzungsberechtigte, der die Kosten für die Wohnung getragen hat, auf Grund eindeutiger im Voraus getroffener und tatsächlich durchgeführter Vereinbarungen die wirtschaftliche Verfügungsmacht und Sachherrschaft - unter dauerndem Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers - innehat, weil die Wohnung nach der voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechendem Verlauf wirtschaftlich verbraucht ist (Urteile des BFH vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen, und vom 24. Juni 2004 III R 42/02, BFH/NV 2005, 164).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 16/99

    Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

  • FG Niedersachsen, 30.01.2015 - 2 K 113/14

    Auslösung der Anlaufhemmung für eine Einkommensteuererklärung durch zum Schluss

    34 Die Urteile des FG München vom 18. Januar 2005 (12 K 4299/04, EFG 2005, 787) und des FG Rheinland-Pfalz vom 7. Dezember 2005 (1 K 2020/04, EFG 2006, 869) sind zur alten Rechtslage ergangen und daher nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne

    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 869).
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